Term | Definition |
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Nachmieterklausel | Unterschieden wird in eine echte und eine unechte Nachmieterklausel. Bei der echten Nachmieterklausel hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Nachmieter akzeptiert. Dies gilt jedoch nicht, wenn gegen den neuen Mieter wichtige sachliche Gründe in der Person oder hinsichtlich seiner Finanzlage sprechen. Bei der unechten Nachmieterklausel wird dem Mieter lediglich das Ausscheiden aus dem Mietverhältnis ermöglicht. Meist sieht die Klausel die Benennung von drei potentiellen Nachmietern vor. Ob der Vermieter sich dann für einen dieser Nachmieter entscheidet obliegt ihm. Akzeptiert der Vermieter keinen der drei ohne einen wichtigen Grund zu nennen, muss er den Mieter aus dem Vertrag entlassen. |